Fernsprechentgelt-Zuschuss
Bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit kann eine Befreiung von den Rundfunkgebühren beim Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus beantragt werden. Abwickelnde Stelle für diesen Zuschuss ist die ORF-Beitrags Service GmbH, 1051 Wien, Postfach 1000.
Sofern Sie Anspruch auf diese Begünstigung haben, gewähren wir Ihnen eine Gutschrift von € 12,– inkl. USt. auf Ihren gewählten Tarif.