Fernsprechentgelt-Zuschuss

Bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit kann eine Befreiung von den Rundfunkgebühren beim Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus beantragt werden. Abwickelnde Stelle für diesen Zuschuss ist die ORF-Beitrags Service GmbH, 1051 Wien, Postfach 1000.

Sofern Sie Anspruch auf diese Begünstigung haben, gewähren wir Ihnen eine Gutschrift von € 12,– inkl. USt. auf Ihren gewählten Tarif.

Voraussetzungen

Die Voraussetzung für den Zuschuss ist ein positiver Bescheid der ORF-Beitrags Service GmbH über die Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt.

Mehr Informationen zum Fernsprechentgelt-Zuschuss erhalten Sie unter: https://orf.beitrag.at/befreiungsrechner/telefon-zuschuss

Der Antrag auf Befreiung von Rundfunkgebühren und den damit verbundenen Abgaben und Entgelten und/oder auf Zuerkennung einer Zuschussleistung zu Fernsprechentgelten kann hier heruntergeladen werden: Antragsformulare ORF-Beitrag-Befreiung

Bei Fragen stehen wir gerne unter 05/0842 zur Verfügung. Der Bescheid wird durch die OBS ausgestellt. Im Falle einer positiven Erledigung des Antrags, leiten Sie bitte den Bescheid/Gutschein so rasch wie möglich an uns weiter. Informationen zu Ihrem Anspruch erfahren Sie auf https://orf.beitrag.at/ oder über service@orf.beitrag.at

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