Fernsprechentgelt-Zuschuss
Bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit kann eine Befreiung von den Rundfunkgebühren beim Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus beantragt werden. Abwickelnde Stelle für diesen Zuschuss ist die GIS Gebühren Info Service GmbH.
Sofern Sie Anspruch auf diese Begünstigung haben, gewähren wir Ihnen eine Gutschrift von € 12,– inkl. USt. auf Ihren gewählten Tarif.